Mrz
05
2005

Stirbt Sweety endlich?

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Klingeltonwerbung im Musikfernsehen wird geprüft

Zurzeit werden die Musikfernsehsender des Viacom Konzerns Viva, Viva Plus, MTV und MTV 2 von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) näher betrachtet. Laut der NLM verstößt der Viacom Konzern möglicherweise mit der Ausstrahlung der Werbespots für Klingeltöne (etc.) gegen das Jugendschutzgesetzt und gegen die Werbevorschriften. Nach Auffassung der NLM Hannover bestände hier ein dringender Prüfungsbedarf, so der Medienfachdienst (Funkkorrespondenz) in Bonn. NLM Direktor Reinhold Albert erklärte, die Aufsichtsbehörde habe aus diesem Grunde die Kommission für Medienkompetenz eingeschaltet.

Diese Kommission soll nun ermitteln, ob die Unwissenheit und Leichtgläubigkeit der Kinder und Jugendlichen mit Ausstrahlung dieses Werbespots ausgenutzt werde. Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag heißt es in Paragraph 6, dass Werbespots keine direkten Kaufaufforderungen an Kinder oder Jugendliche enthalten dürfen, die deren Unwissenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen. Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) will nun den Musiksender Viva und Viva2 prüfen, ob die von ihnen ausgestrahlten Werbespots für Klingeltöne das „Programm beherrschen“ würde.

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