Apr
12
2005

Steuer, Schuld und Sühne

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Ab mit der Steuererklärung zum Finanzamt Sankt Augustin. Damit alles seine Ordnung hat. Doch da merkt der ehrliche Rentner: Er hat sich vertan! Seine Aktien haben über 17.000 DM Gewinn gemacht. Er hat dem Finanzamt glatt zu wenig angegeben. Das muss er sofort melden. Rudolf B. ruft die Behörde an.

Dort freut man sich über den ehrlichen Steuerzahler. „Danke, klar“, sagt die nette Dame vom Finanzamt, „das kriegen wir hin“. So tippt sie einfach den richtigen Betrag ein: 17.067 DM. Doch leider vergisst sie, den alten Betrag zu löschen. Deshalb steht da jetzt eine irre Summe: über eine Milliarde Mark. Für das angebliche Einkommen von über einer Milliarde muss der Rentner Steuern zahlen, ziemlich viel Steuern. Um genau zu sein: über 287 Millionen Euro. Noch unter Schock ruft er wieder die Behörde an, um ihr zu sagen, dass da etwas nicht stimmen kann. Die nette Dame vom Finanzamt reagiert prompt: „Ein Tippfehler, tatsächlich. Na, das korrigieren wir mal schnell, so.“

Der Finanzapparat kriegt den Tippfehler nicht in den Griff – und das Amt schlägt erneut zu. Das merkt der Rentner als er von seinem Konto Geld abheben will. Das geht nicht. Sein Konto ist gepfändet. Zehn Millionen Euro will das Finanzamt – Steuervorauszahlung.

Er nimmt sich einen Anwalt. Der Anwalt schreibt einen zweiseitigen Brief an das Finanzamt, mit Erfolg. Jetzt hat der Rentner Ruhe und der Anwalt Zeit, sein Honorar auszurechnen, mit Hilfe der Bundesgebührenordnung für Anwälte. 287 Millionen Euro Streitwert, das macht ein Honorar von 2,3 Millionen Euro. Bezahlen muss das der Staat.

Ich fand das einfach nur zu lustig, sowas kann wirklich nur in deutschen Amtsstuben passieren. Das die Anwaltskosten aus Steuergeldern beglichen wurden, brauche ich ja wohl nicht extra sagen.

Quelle

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